11 Massnahmen, die Sie jetzt treffen sollten um Ihren Betrieb durch die Corona Krise zu bringen

In vielen Branchen sind die Einnahmen aufgrund der Corona-Krise innert kürzester Zeit stark eingebrochen. Aus Sicht des Liquiditätsmanagement ist dies insofern problematisch, weil die Ausgaben in der Regel erstmal gleich hoch bleiben und erst mit der Zeit angepasst werden können.

Nachfolgend haben wir daher 11 Massnahmen für Sie zusammengestellt, mit denen Sie Ihren Betrieb sicher durch die Corona Krise bringen.

Weitere Ausführungen dazu finden Sie auch in der Aufzeichnung unseres kürzlich durchgeführten Webinars zu diesem Thema.

1. Erste Priorität: Überleben sichern

Falls Sie das noch nicht getan haben: schalten Sie Ihren Betrieb auf Krisenmodus. Die erste Priorität kommt jetzt dem Überleben Ihres Unternehmens zu.

Dazu gehört:

  • Stoppen Sie Personaleinstellungen
  • Stoppen Sie Marketingaktionen, die Ihrem Betrieb keinen unmittelbaren Return bringen, und unterbrechen Sie allfällige Wachstumsprojekte
  • Stoppen Sie sämtliche nicht absolut notwendigen Einkäufe
  • Stoppen Sie Ihre Zahlungen (einstweilig). Prüfen Sie, mit welchen Massnahmen Sie Ihre fixen Kosten so rasch als möglich reduzieren können. Noch bis und mit 19. April hat der Bund einen allgemeinen «Rechtsstillstand» verfügt. Das bedeutet, in dieser Zeit können keine neuen Betreibungsbegehren gestellt werden. Nutzen Sie diesen Zeitraum, um Ihrem Betrieb eine Verschnaufpause zu verschaffen und einen Überblick zu verschaffen sowie die nächsten Monate zu planen. Priorisieren Sie wenn nötig die Zahlungen an Ihre Lieferanten.

2. Schaffen Sie eine Grundlage für Daten-gestützte Entscheidungen

Vermutlich das Letzte, um das Sie sich jetzt kümmern mögen, aber: aktualisieren Sie Ihre Buchhaltung. Investieren Sie den einen oder falls nötig auch zwei Tage die es dafür braucht (oder delegieren Sie den Prozess an Ihren Treuhänder), und verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre IST-Situation. Eine aufgeräumte Buchhaltung ist die Grundlage für alle Ihre zukünftigen, Daten-basierten Entscheidungen.

3. Erklären Sie die Liquiditätsplanung zur Chefsache

Bei «normalem» Geschäftsgang mag man die Liquiditätsplanung schon einmal vernachlässigen, in Krisenzeiten ist diese jedoch zwingend Chefsache. Nachdem Sie dank Punkt zwei Ihre Ausgangslage nun kennen, geht es jetzt darum, die kommenden Wochen und Monate zu planen. Ausgangslage dafür ist Ihr aktueller Kontostand, Ihr Budget, sowie die Debitoren- und Kreditoren-Buchhaltung.

Erstellen Sie zunächst eine Übersicht aller geplanten Einnahmen und Ausgaben. Eine bewährte Vorlage für die Liquiditätsplanung auf Excel-Basis können Sie hier herunterladen. Allerdings ist es ein extrem zeitaufwändiger und fehleranfälliger Prozess, Excel Tabellen ständig aktuell zu halten. Wir empfehlen Ihnen daher, eine digitale Lösung wie TRESIO zu verwenden. Mit modernen Lösungen wie TRESIO aktualisiert sich Ihre rollierende Cashflow-Planung von selbst, und Sie haben mit wenig Aufwand stets die Übersicht, wohin sich Ihr Unternehmen entwickelt. Hier können Sie TRESIO kostenlos testen.

4. Beantragen Sie Kurzarbeit

Eine Möglichkeit, um Ihren (wahrscheinlich) grössten Kostenblock rasch zu reduzieren, bietet sich mit der Beantragung von Kurzarbeit an. Mit der Kurzarbeit übernimmt die Arbeitslosenversicherung bis zu 80% der Lohnkosten Ihrer Mitarbeitenden. Für Sie als Arbeitgeber bietet sich im Gegensatz zu Entlassungen der grosse Vorteil, dass Ihnen Ihre Mitarbeitenden bei einem Aufschwung sofort wieder zur Verfügung stehen.

Als direkte Antwort auf die Corona Krise hat der Bund die folgenden Massnahmen ergriffen:

  • Die Bewilligungsfrist wurde von 3 auf 6 Monate angehoben
  • Die Karenzzeit wurde auf 0 Tage reduziert, das heisst sofort nach Anmeldung kriegen Sie bereits Unterstützung
  • Es müssen nicht wie üblich zuerst Überstunden abgebaut werden
  • Fällige Lohnzahlungen werden bevorschusst
  • Neu können auch Geschäftsführer*innen und deren Ehepartner*innen Kurzarbeit beantragen (hier kommt eine Pauschale von CHF 4’150 zur Anwendung, respektive 80% davon)
  • Kurzarbeit kann neu auch für Lehrlinge, Mitarbeitende im befristeten Arbeitsverhältnis sowie temporäre Angestellte beantragt werden

So beantragen Sie Kurzarbeit während COVID-19:

  1. Sie als Arbeitgeber füllen das Formular Voranmeldung zur Kurzarbeit aus
    – Nicht das gesamte Formular ausfüllen
    – Kein HR-Auszug und auch kein Formular «Zustimmung zur Kurzarbeit» nötig
    – Ein vereinfachtes Formular für die Anmeldung finden Sie hier
  2. Vermerk auf der Lohnabrechnung
    – Reduktion ab dem beantragten Datum
    – Aufzahlung auf 100% ist möglich
    – Die Sozialversicherungen werden auf 100% des Lohnes bezahlt
  3. Anmeldung per Formular Antrag auf Kurzarbeitsentschädigung
    – auch wenn der Entscheid noch hängig ist
    – innerhalb von drei Monaten nach Beendigung der Abrechnungsperiode
  4. Auszahlung an den Arbeitgeber Die Bevorschussung von fälligen Lohnzahlungen ist möglich

5. Prüfen Sie Ihren Anspruch auf Erwerbsausfallmassnahmen für Selbständigerwerbende

Selbständige (namentlich Einzelfirmen) werden über die Erwerbsausfallversicherung (EO) abgerechnet.

Anspruch besteht in folgenden Fällen:

  1. Selbständige, die wegen einer Schliessungs-Massnahme einen Erwerbsausfall erleiden:
    – Gesperrte öffentlich zugängliche Einrichtungen (Schliessung von Läden, Restaurants und Vergnügungsstätten)
    – Abgesagte öffentliche Veranstaltungen
  2. Eltern mit Kinder bis 12 Jahre:
    – Bei einem Ausfall infolge Fremdbetreuung ausserhalb der Schulferien (bis zu 30 Tage)
    – Bei einem Ausfall infolge von Quarantäne (bis zu 10 Tage)
  3. Es gilt das Subsidiaritätsprinzip:
    – ein Anspruch auf EO besteht nur, wenn keine Versicherungsdeckung besteht
  4. Mit Beschluss vom 17. April 2020 können auch Selbständig Erwerbstätige aus indirekt betroffenen Branchen wie Ärzt*innen, Taxifahrer*innen oder Grafiker*innen Antrag auf Erwerbsersatz stellen.
    Ergänzende Erläuterungen dazu finden Sie hier.

Die Höhe der Entschädigung liegt dabei bei 80% des durchschnittlichen Bruttoerwerbseinkommens, das zuvor erzielt wurde, höchstens jedoch CHF 196 pro Tag.

Die Beantragung erfolgt mittels diesem Formular bei der gleichen AHV-Ausgleichskasse, bei der sonst die Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden.

6. Verwenden Sie die Arbeitgeberreserven bei Ihrer Pensionskasse

In guten Zeiten haben Arbeitgebende die Möglichkeit, bei Ihrer Pensionskasse sogenannte Arbeitgeberreserven zu äufnen. Diese Reserven können nach einem Beschluss des Bundes nun dazu verwendet werden, die Beiträge für die Pensionskassenbeiträge zu bezahlen. Damit wird Ihre Liquidität geschont.

7. Warten Sie mit Ihren Zahlungen an amtliche Stellen

Bis zum 31. Dezember 2020 zahlen Sie keinen Verzugszins bei verspäteter Bezahlung von

  • Mehrwertsteuern
  • besondere Verbrauchssteuern
  • Lenkungsabgaben
  • Zollabgaben
  • direkter Bundessteuer

Viele Kantone und Gemeinden haben ähnliche Regelungen beschlossen, informieren Sie sich bei den zuständigen Stellen.

Im Klartext bedeutet das für Ihr Unternehmen eine zusätzliche, zinsfreie Kreditlinie. Machen Sie unbedingt davon Gebrauch, auch wenn Sie das Geld aktuell nicht benötigen.

8. Beantragen Sie einen COVID-Kredit

Insgesamt hat der Bund eine Bürgschaftsdeckung von CHF 20 Milliarden zugesprochen als Deckung für unbesicherte Kredite. Die Beantragung erfolgt bei der Hausbank, das Antragsformular kann hier heruntergeladen werden.

Die COVID-Kredite wurden in zwei Tranchen aufgelegt, zu den folgenden Konditionen:

Tabelle: TRESIO

Die Beantragung muss bis Ende Juli 2020 bei der Hausbank erfolgen.

9. Prüfen Sie zusätzliche Finanzierungsformen

Zusätzlich zu den COVID Krediten haben Sie natürlich auch die Möglichkeit, auf traditionellem Weg eine Finanzierung zu besorgen:

  • Prüfen Sie mit den Eigentümern, ob eine Überbrückungs-Finanzierung oder die Aufstockung der Eigenkapitalbasis möglich ist
  • Beantragen Sie eine zusätzliche Kreditlinie bei Ihrer Hausbank
  • Setzen Sie rasch zusätzliche Liquidität frei mit einem Factoring oder einer Einkaufsfinanzierung.
  • Prüfen Sie die Möglichkeiten im Bereich Crowdlending / P2P Kredite. Eine gute Übersicht aller Schweizer Anbieter finden Sie hier, aufgrund der ausserordentlichen Lage sind die Anleger auf den meisten Plattformen aktuell jedoch sehr zurückhaltend mit neuen Investments.

10. Sprechen Sie mit Ihrem Vermieter

Derzeit ist unklar, ob die behördlich verordnete Schliessung von Geschäften einen Mangel nach Art. 259a ff OR darstellt – falls ja, stehen die Chancen gut dass eine signifikante Herabsetzung der Miete verlangt werden kann, wie MLL auf ihrem Blog feststellen. Da Präzedenzfälle fehlen und allfällige Rechtsprozesse sich wohl über Jahre hinziehen, empfehlen wir, unbedingt das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen und bei allfälligen Vereinbarungen auf die folgenden Punkte zu achten:

  • Auf beiden Seiten gilt: machen Sie mögliche Eingeständnisse immer unter Vorbehalt einer allfälligen weiteren Herabsetzung
  • Als Vermieter gilt: gewähren Sie einen allfälligen Zahlungsaufschub ohne Anerkennung eines Mangels!

11. Machen Sie Ihr Geschäftsmodell fit für die Zeit nach Corona

Allen Negativschlagzeilen zum Trotz: irgendwann wird auch die aktuelle Krise wieder vorbei sein. Bereiten Sie sich darauf vor, und transformieren Sie Ihr Geschäftsmodell! Wir haben dazu ein paar Ideen:

  • Eine Übersicht der wichtigsten Tools fürs Home Office finden Sie hier
  • Nutzen Sie die Services vielversprechender Schweizer Startups – diese sind Meister der Digitalisierung und unterstützen Sie gerne bei der Transformation.
  • Bringen Sie Ihr Geschäft online: es schiessen gerade unzählige Plattformen aus dem Boden (hier, hier oder hier), die Ihnen dabei helfen, mehr Visibilität im Internet zu erlangen.
  • Sind Sie im Consumer-Geschäft (B2C) tätig? Lancieren Sie eine Crowdfunding Kampagne und testen Sie damit neue Märkte, erreichen Sie neue Zielgruppen und machen Sie positiv von sich reden.
  • Nutzen Sie allfällige Leerzeiten für die persönliche Weiterbildung. Eine Auswahl der persönlichen Favoriten des Autors: Die Fachhochschule Nordwestschweiz hat kürzlich ein sehr umfangreiches und kostenloses Online-Angebot lanciert, auf Codecademy können Sie kostenlos lernen zu programmieren (ich empfehle den HTML Kurs als Einstieg), in Sachen Online-Marketing können Sie sich direkt bei Google und Facebook weiterbilden und eine riesige Auswahl zu allen möglichen Themen bieten Ihnen Plattformen wie Skillshare.

Am 26. März führte TRESIO zusammen mit Partnern ein umfangreiches Webinar zum Thema durch. Die Slides sowie auch eine Aufzeichnung des Webinars finden Sie hier.

Lesen Sie auch: Case Study: Ohne Staatshilfe durch die Krise

Hier finden Sie die Folien und eine Videoaufzeichnung unseres kürzlich durchgeführten Webinars zum Thema COVID-Massnahmen des Bundes

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