COVID-19: die wichtigsten Fragen und Antworten für Unternehmer

Selbständige und kleine Unternehmer sind von der aktuellen Krise besonders betroffen. Auf dieser Seite geben wir eine Übersicht der beschlossenen staatlichen Hilfsmassnahmen, offizielle Links und sonstige Tipps & Tricks. Dieser Bereich wird laufend ergänzt.

Beantragung von Kurzarbeit

Um was es geht:
Bei der Kurzarbeit kommt die Arbeitslosenversicherung für bis zu 80% der bezahlten Lohnsumme auf, über eine eine Dauer von bis zu 12 Monaten. Der Staat versucht damit, Massenentlassungen mit den entsprechenden wirtschaftlichen Folgen abzuwenden. Die Unternehmen profitieren davon, dass ihnen bei einer Erholung der wirtschaftlichen Lage ihre Leute sehr rasch wieder zur Verfügung stehen. Arbeitnehmende haben das Recht, die Kurzarbeit und den damit einhergehenden Lohnverzicht abzulehnen, in diesem Fall muss der Arbeitgeber den vollen Lohn weiterzahlen und allenfalls das Arbeitsverhältnis vertragsgemäss auflösen.

Beantragung:
Hier finden Sie sämtliche Weisungen und die notwendigen Formulare, direkt vom SECO. Achtung: Kurzarbeit muss bereits 10 Tage vor der Inanspruchnahme beantragt werden!

Eine Übersicht der kantonalen Wirtschafts- und Arbeitsämter finden Sie hier.

Folgende Voraussetzungen gilt es bei der Beantragung von Kurzarbeit zu beachten:

  1. Die Störung des Betriebes muss «voraussichtlich vorübergehend» sein. Der Bund hat bestätigt, dass die gegenwärtige Krise diese Voraussetzung erfüllt.
  2. Es muss eine «gute Chance» bestehen, dass die bisherigen Arbeitsplätze nach der Krise bestehen bleiben können. Sprich, Betriebe die auch ohne Corona-Krise nicht überlebensfähig waren, sind in der Regel von Kurzarbeit ausgenommen.
  3. Einzelunternehmer, Geschäftsführer und Inhaber bei GmbH und AG sowie deren nahestehenden Personen sind von der Möglichkeit der Kurzarbeit ausgenommen. Es laufen derzeit verschiedene Initiativen auf Bundesebene, um auch diesen Personengruppen Unterstützung anzubieten.

    Update 20. März, 20:00 Uhr: mit der heutigen Pressekonferenz wurde Punkt 3 aufgehoben, neu können auch Personen in «arbeitgeberähnlichen Positionen» Kurzarbeit beantragen.

    Über die aktuellsten Entwicklungen und Anforderungen informiert das SECO.

Liquiditätshilfen mit COVID-Überbrückungskrediten

Um was es geht:
Auf Bundesebene wurde für KMU mit finanziellen Engpässen ein Garantie-Programm von total 20 Milliarden Franken gesprochen (Stand: 20. März 2020). Diese Deckung wird mittels Bürgschaften abgegeben. Eine Bürgschaft bedeutet, dass, im Falle eines Zahlungsausfalles, der Bürgschafts-Geber für den Kreditausfall aufkommt. Die Auszahlung erfolgt durch die Hausbank.
In der Schweiz gibt es vier Bürgschaftsgenossenschaften, aufgeteilt nach geografischen Regionen.

Hier finden Sie alle weiteren Informationen zum Spezialregime des Bundes.

Höhe der zugesprochenen Darlehen:

  • bis zu 10% des Umsatzes (2019, falls nicht bekannt: 2018, bei Startups jünger als 2019: 10% der dreifachen jährlichen Lohnkosten) oder maximal CHF 500’000
  • Darüber hinausgehende Beträge werden zu 85% garantiert und bedarfen einer Prüfung durch die Bank.
  • Verzinsung: 0 % bis 500’000, darüber 0.5 %
  • Rückzahlung: innert 5 Jahren

Beantragung: direkt über Ihre Hausbank

  1. Laden Sie das offizielle Antragsformular herunter: https://covid19.easygov.swiss/
  2. Füllen Sie dieses wahrheitsgetreu aus und melden Sie sich bei Ihrer Hausbank.
  3. Die Bank prüft, ob das Formular vollständig ausgefüllt ist, und zahlt Ihnen den zustehenden Kreditbetrag innerhalb des gleichen Arbeitstages aus.

Liquiditätsplanung wird absolut überlebenswichtig

Die Planung der Liquidität wird auch in den kommenden Wochen ein extrem wichtiges Thema sein. Mit TRESIO bieten wir Unternehmen ein effizientes Tool, das Sie bei der Planung Ihrer Liquidtät unterstützt.

Aus aktuellem Anlass bieten wir besonders hart betroffenen KMU derzeit auch Time-Slots für eine kostenlose Liquiditätsberatung an – hier können Sie diese buchen (limitierte Anzahl Slots).

Rechtliche Aspekte

Finanzierungsalternativen

Um rasch an zusätzliches Geld zu kommen, gibt es nebst den verbürgten Bankkrediten eine Reihe von Alternativen. Eine Auswahl haben wir hier für Sie zusammengetragen:

  • Factoring: dabei verkaufen Sie offene Debitoren-Forderungen und wandeln diese somit rasch in flüssige Mittel um. Damit nehmen Sie zusätzlich etwas Druck weg von Ihren Kunden. Es ist davon auszugehen, dass die Anbieter derzeit zurückhaltend sind mit der Bewilligung von Neugeschäften.
  • Einkaufsfinanzierung: Dabei verlängern Sie Ihre Zahlungsfristen im Einkauf, gleichzeitig wird der Lieferant vom Einkaufsfinanzierer sofort bezahlt.
  • Crowdlending: Es gibt eine Reihe von Crowdlending-Anbietern in der Schweiz, hier finden Sie die komplette Übersicht aller zwölf Schweizer Anbieter. Statt einer Bank wird Ihnen in diesem Modell das Geld von der “Crowd”, das heisst verschiedenen privaten und institutionellen Anlegern, zur Verfügung gestellt. Aufgrund der aussergewöhnlichen Situation ist der Risikoappetit der Anleger zumindest temporär sehr stark zurückgegangen, sprich neue Kredite werden nur mehr sehr schleppend finanziert. Kann sich trotzdem lohnen, da mal anzuklopfen, zumal die Bewilligungsprozesse in der Regel deutlich kürzer sind als bei Banken.
  • Crowdfunding: Sie sammeln Geld für Projekte und bieten im Gegenzug Belohnungen an, zum Beispiel Gutscheine oder Ihr Produkt. Spannende Alternative, vor allem für Kleinunternehmen mit Ausrichtung auf Privatkunden. Crowdify zum Beispiel hat einen eigenen Corona Solidaritäts-Channel mit reduzierter Gebühr eingerichtet.

Tipp: finwize kann Sie dabei unterstützen, eine passende Finanzierung zu beschaffen.

Unterstützung von Einzelunternehmern


Mit der Pressekonferenz vom 20. März hat der Bund zugesichert, dass auch selbständig erwerbstätige Personen, sprich Einzelunternehmer, sowie auch Kulturschaffende, von Ergänzungsleistungen profitieren. Voraussetzungen:
– Betrieb wurde aufgrund des Virus vorübergehend geschlossen
– Eltern mit betreuungspflichtigen Kindern
– vom Arzt in Quarantäne geschickt.

Mit dem Beschluss vom 17. April 2020 haben neu auch selbständig Erwerbstätige aus indirekt betroffenen Branchen Anspruch, und zwar rückwirkend vom 17. März bis 17. Mai. Weiterführende Informationen und die Pressemitteilung finden Sie hier.

Im Kanton Zürich wohnhafte Unternehmer können den Antrag hier direkt online ausfüllen.

Eine Liste der zuständigen Kantonalen Ausgleichskassen finden Sie hier.

Kantonale Initiativen zur Stützung der Wirtschaft

Nebst den bundesweiten Initiativen, haben zahlreiche Kantone zusätzliche Massnahmen initiiert, um die Wirtschaft zu stützen. So hat der Kanton Zürich beispielsweise fast eine halbe Milliarde für die Wirtschaft gesprochen, der Kanton Basel Landschaft 190 Millionen die unter anderem in Form von zinslosen Darlehen vergeben werden. Eine komplette Übersicht fehlt und stündlich werden neue Massnahmen kommuniziert – informieren Sie sich am besten bei Ihren kantonalen Behörden oder sprechen Sie mit Ihrer Hausbank.

Die bis jetzt beste Übersicht dazu hat das Portal Startupticker publiziert – reinschauen lohnt sich selbstverständlich auch für etablierte Unternehmen, die Links sind die gleichen.