1. Geltungsbereich
1.1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend
„AGB“) gelten zwischen dem in der Vereinbarung aufgeführten
Kunden und der Tresio GmbH (nachfolgend „TRESIO“), soweit im
Einzelfall nicht etwas anderes zwingend gesetzlich
vorgeschrieben ist oder von den Parteien nicht ausdrücklich
etwas anderes schriftlich vereinbart wird.
1.2. Die AGB gelten für sämtliche Dienstleistungen und
Produkte (nachfolgend gemeinsam «Dienstleistungen»), welche
TRESIO gegenüber dem Kunden im Rahmen der SaaS-Software Tresio
(nachfolgend „TRESIO-APP“) erbringt. Art und Umfang der
vertraglichen Leistungen ergeben sich im Weiteren aus der
Preisübersicht von TRESIO, sowie den aktuellen
Leistungsbeschreibungen auf der TRESIO Website www.tresio.ch.
Diese AGB gelten spätestens mit der Benutzung der entsprechenden
Dienstleistungen als vom Kunden akzeptiert.
2. Pflichten von TRESIO
2.1. TRESIO erbringt für seine Kunden Dienstleistungen über das
Medium Internet im Bereich betriebswirtschaftlicher Software.
2.2. TRESIO entwickelt die Software laufend weiter und
wird diese durch laufende Updates und Upgrades verbessern.
2.3. TRESIO bemüht sich um eine einwandfreie Qualität
ihrer Dienstleistungen. Störungen, die im Einflussbereich von
TRESIO liegen, werden so schnell wie möglich behoben.
2.4. TRESIO überwacht laufend die Funktionstüchtigkeit
der Software und beseitigt nach Massgabe der technischen
Möglichkeiten unverzüglich sämtliche Softwarefehler. Ein Fehler
liegt insbesondere vor, wenn die Software, die in der
Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt,
falsche Ergebnisse liefert, den Lauf unkontrolliert abbricht
oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass
die Nutzung der Software unmöglich oder eingeschränkt ist.
3. Pflichten des Kunden
3.1. Der Kunde ist verpflichtet während der Vertragsdauer die
Dienstleistungen von TRESIO vertragskonform zu verwenden und die
Dienstleistungen fristgerecht zu bezahlen.
3.2. Der Kunde hat alle von TRESIO empfohlenen
Sicherheitsweisungen zu befolgen, insbesondere Passwörter
sorgfältig aufzubewahren und nicht Dritten weiterzugeben.
3.3. Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff
Dritter auf die Software durch geeignete Vorkehrungen zu
verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit
erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des
Urheberrechts hinweisen.
3.4. Der Kunde ist selbst für die Eingabe und Pflege
seiner zur Nutzung der Dienstleistungen erforderlichen Daten und
Informationen verantwortlich.
3.5. TRESIO übernimmt keinerlei Haftung für Verluste,
Schäden oder Mängel im Zusammenhang mit den Dienstleistungen,
die auf ungenaue oder unvollständige oder anderweitig
fehlerhafte Daten und Information des Kunden zurückzuführen
sind.
4. Vertragsdauer & ordentliche Kündigung
4.1. Die Vertragsdauer beträgt, je nach Wahl des
Rechnungskreislaufes, jeweils einen Monat oder ein Jahr und
verlängert sich automatisch um einen weiteren Monat, resp. ein
Jahr.
4.2. Kündigungen können online durch die Wahl des
Vertragspaketes „Demo Konto“ erfolgen. Der Vertrag kann, je nach
Vertragswahl, monatlich oder jährlich ohne Kündigungsfrist auf
das Ende der aktuellen Vertragsdauer gekündigt werden. Die
automatische Vertragsverlängerung endet ebenfalls mit der
Kündigung.
4.3. Die sofortige Auflösung des Vertrages aus wichtigem
Grund bleibt TRESIO unbenommen. Ein wichtiger Grund zur
sofortigen Auflösung dieses Vertrages liegt für TRESIO
insbesondere dann, wenn der Kunde
a. in Konkurs fällt oder die Konkurseröffnung mangels Masse
abgelehnt wurde,
b. mit Zahlungsverpflichtungen aus diesem
Vertragsverhältnis im Ausmass von mindestens einem Monatsentgelt
im Verzug ist und er unter Setzung einer Nachfrist von zwei
Wochen und unter Androhung der Vertragsauflösung erfolglos
gemahnt wurde,
c. bei Nutzung der vertragsgegenständlichen Dienste
schuldhaft Rechtsvorschriften verletzt oder in Urheberrechte,
gewerbliche Schutzrechte oder Namensrechte Dritter eingreift bei
Nutzung der vertriebenen Dienste zum Zwecke der Förderung
krimineller, gesetzwidriger und ethisch bedenklicher Handlungen
gegen Bestimmungen der Vereinbarung verstösst
5. Preise & Zahlungsbedingungen
5.1. Die Dienstleistungen werden jeweils, je nach Wahl des
Rechnungskreislaufes, im Voraus für jeden Monat oder für ein
ganzes Jahr bezahlt.
5.2. Die Zahlungen werden über den Kreditkarten-Anbieter
des Kunden abgerechnet. Bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang
hat TRESIO das Recht, vertraglich zugesicherte Leistungen sofort
einzustellen oder vom Service-Level abzuweichen.
5.3. Dieses Recht beinhaltet die Sperrung von
Online-Zugängen. Weiter besteht in diesem Falle das einseitige
Recht von TRESIO, die Vereinbarung fristlos und ausserordentlich
aufzulösen.
5.4. TRESIO ist dazu berechtigt, mit einer
Ankündigungsfrist von 1 Monat eine Anpassung der Entgelte und
Leistungsinhalte vorzunehmen. Voraussetzung und Gründe für eine
solche Leistungsänderung sind insbesondere der technische
Fortschritt und die Weiterentwicklung der Software. Die Änderung
erfolgt in der Art und in dem Ausmass, wie der Umfang und die
Leistungsfähigkeit der Software geändert werden. Will der Kunde
den Vertrag nicht zu den geänderten Tarifen fortführen, ist er
zur Kündigung des Vertrages auf das Enddatum seiner aktuell
bezahlten Rechnungskreislaufes berechtigt.
5.5. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
gültige Preisübersichten und weitere Spezifikationen über die
einzelnen Dienstleistungen, welche auf der TRESIO Website
www.tresio.ch veröffentlicht sind.
6. Nutzungsrechte an der Software & Immaterialgüterrechte
6.1. TRESIO stellt dem Kunden für die Dauer des Vertrages die
Softwarelösung TRESIO-APP in der jeweils aktuellen Version über
das Internet entgeltlich zur Nutzung zur Verfügung. Zu diesem
Zweck speichert TRESIO die Software auf einem Server, der über
das Internet für den Kunden erreichbar ist.
6.2. Allfällige mit TRESIO Dienstleistungen oder damit
verbundene Immaterialgüterrechte, insbesondere Software,
verbleiben bei TRESIO bzw. dem jeweiligen Rechteinhaber. Der
Kunde erhält ein unübertragbares, zeitlich beschränktes und
nicht ausschliessliches Recht zur vertragsgemässen Nutzung
dieser Rechte. Weitergehende Rechte stehen dem Kunden nicht zu.
6.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, irgendeinen Teil
der Software zu vervielfältigen, zu verändern, zu verbreiten, zu
verkaufen oder zu vermieten. Die TRESIO-APP Software darf weder
zurückentwickelt (Reverse Engineering), noch darf versucht
werden, den Quellcode zu extrahieren.
6.4. Der Kunde darf die Software nur vervielfältigen und
bearbeiten, soweit dies durch die bestimmungsgemässe Benutzung
der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung
abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden
der Software in den Arbeitsspeicher, nicht jedoch die auch nur
vorübergehende Installation oder das Speichern der Software auf
Datenträgern (Festplatten o. Ä.) der vom Kunden eingesetzten
Hardware.
6.5. Eine unentgeltliche Weitergabe oder der
Weiterverkauf von Dienstleistungen an Dritte darf nur nach
vorheriger schriftlicher Zustimmung von TRESIO erfolgen. Dritte
im Sinne dieser Regelung sind auch mit dem Kunden verbundene
Unternehmen.
7. Datenschutz & Informationsaustausch
7.1. TRESIO verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Erfüllung
der Dienstleistungen zur Kenntnis gelangten Daten des Kunden,
strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder
weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt
gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, d.h. auch gegenüber
unbefugten Mitarbeitern sowohl von TRESIO als auch des Kunden.
7.2. Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe von
Informationen die zur ordnungsgemässen Erfüllung der
vertraglichen Verpflichtungen von TRESIO erforderlich ist. Zu
diesen Verpflichtungen gehört das Finden und Vermitteln von
optimalen Finanzlösungen für den Kunden im Bereich Treasury
Services und Cashflow Management, sofern der Kunde die Option
Mr. T innerhalb der TRESIO-APP gewählt hat.
7.3. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht über
die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus fort. Die
vorstehende Verpflichtung hindert TRESIO nicht zur Ausführung
von gleichen oder ähnlichen Dienstleistungen für andere Kunden
unter Wahrung der Verschwiegenheit.
7.4. Die Parteien können sich für ihre Kommunikation im
Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses elektronischer
Medien wie Telefon, Webseiten und E-Mail bedienen. Bei der
elektronischen Übermittlung können Daten aufgefangen,
vernichtet, manipuliert oder anderweitig nachteilig beeinflusst
werden sowie aus anderen Gründen verloren gehen und verspätet
oder unvollständig ankommen. Jede Partei hat daher in eigener
Verantwortung angemessene Vorkehrungen zur Sicherstellung einer
fehlerfreien Übermittlung respektive Entgegennahme sowie die
Erkennung von inhaltlich oder technisch mangelhaften Elementen
zu treffen. Der Kunde nimmt davon Kenntnis, dass ein absoluter
Schutz nicht möglich ist.
8. Missbrauch
8.1. Der Kunde darf die Dienstleistungen nicht in
missbräuchlicher Art und Weise verwenden. Die Verwendung findet
ausschliesslich im gesetzlichen Rahmen statt. TRESIO behält sich
das Recht vor, den Zugang bei Verdacht auf Missbrauch zu
suspendieren oder zu löschen.
8.2. Der Kunde hat TRESIO für Ansprüche Dritter schadlos
zu halten, die auf eine missbräuchliche Verwendung der
Dienstleistungen durch den Kunden zurückzuführen sind. Bei einem
Missbrauch zu Lasten des Kunden ist TRESIO sofort zu
benachrichtigen.
8.3. Kunden sind verpflichtet, Passwörter vertraulich zu
behandeln. Für Aktivitäten im Nutzerkonto ist der Nutzer
verantwortlich
9. Data-Hosting
9.1. TRESIO überlässt dem Kunden einen Speicherplatz auf einem
Server zur Speicherung seiner Daten. TRESIO verpflichtet sich
diesen Speicherplatz jederzeit in der Schweiz zu führen.
9.2. TRESIO trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten
Daten über das Internet abrufbar sind.
9.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen
Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig,
entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.
9.4. Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem
Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung,
Veröffentlichung und Nutzung gegen geltendes Recht oder
Vereinbarungen mit Dritten verstösst.
9.5. TRESIO ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen
gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs
Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen. Zu diesem Zweck
wird TRESIO tägliche Backups vornehmen, die Daten des Kunden auf
Viren überprüfen sowie Firewalls installieren.
10. Gewährleistung für Dienstleistungen
10.1. TRESIO leistet für die Funktions- und die
Betriebsbereitschaft der TRESIO-APP Gewähr.
10.2. Dabei verpflichtet sich TRESIO gegenüber dem
Kunden zur sorgfältigen Erbringung der vertraglich geschuldeten
Dienstleistungen, die für den üblichen Geschäftskundengebrauch
bestimmt sind. TRESIO übernimmt jedoch keine Gewähr für:
a. ein durchgehend unterbruchs- und störungsfreies
Funktionieren der TRESIO-APP;
b. von Dritten erstellte respektive bei Dritten abrufbare
Inhalte bzw. Leistungen;
c. den Schutz vor schädlicher Software, Viren, Spamming,
Trojanern, Phishing-Angriffen, Daten und anderen kriminellen
Handlungen seitens Dritter;
d. die Vermeidung eines Datenverlusts infolge Störungen.
10.3. TRESIO ist zur sofortigen Sperre des
Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete Verdacht dafür
besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder
Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine
Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt
insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige
Dritte TRESIO davon in Kenntnis setzen. TRESIO hat den Kunden
von der Entfernung und dem Grund dafür unverzüglich zu
verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht
entkräftet ist.
10.4. Der Kunde verpflichtet sich, TRESIO von allen
Ansprüchen Dritter, die auf den gespeicherten Daten beruhen,
freizustellen und TRESIO die Kosten zu ersetzen, die wegen
möglicher Rechtsverletzungen entstehen.
10.5. Im Zusammenhang mit der Nutzung der
Dienstleistungen versendet TRESIO gegebenenfalls
Serviceankündigungen, Verwaltungsnachrichten und andere
Informationen. TRESIO kann den Kunden über beliebige Kanäle
kontaktieren.
10.6. TRESIO kann neue Funktionen hinzufügen, entfernen,
Module aussetzen oder endgültig einstellen.
11. Haftung
11.1. TRESIO übernimmt keine Haftung für höhere Gewalt oder
Schäden, die TRESIO nicht zu vertreten hat oder die durch die
Sperrung oder Kündigung von Dienstleistungen beim Kunden
entstanden sind.
11.2. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhersehbaren
Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die
Vertragserfüllung von keiner Vertragspartei zu vertreten sind.
11.3. Die Haftung für Datenverluste ist in allen Fällen
ausgeschlossen.
11.4. Unter keinen Umständen haftet TRESIO resp. ihre
Subunternehmer für Schäden, die sie nicht verschuldet haben.
11.5. Sie haften auch nicht für:
a. entgangene Gewinne (selbst wenn diese die unmittelbare
Folge des schadenverursachenden Ereignisses sind);
b. mittelbare oder Folgeschäden (selbst wenn diese Schäden
oder Verluste vorhersehbar waren oder TRESIO auf das mögliche
Eintreten hingewiesen wurde);
c. entgangene Geschäfte, Umsätze, Zins-, Finanzerträge oder
nicht realisierte Einsparungen.
11.6. TRESIO übernimmt keinerlei Haftung oder
Verpflichtungen gegenüber Dritten, die von den Dienstleistungen
profitieren oder diese nutzen oder sich Zugriff auf diese
Leistungen verschaffen.
12. Support & Kundendienst
12.1. TRESIO wird Anfragen (per E-Mail oder telefonisch) des
Kunden zur Anwendung der von TRESIO und der weiteren
Dienstleistungen innerhalb der auf der Webseite www.tresio.ch
veröffentlichten Geschäftszeiten so rasch wie möglich nach
Eingang der jeweiligen Frage telefonisch oder schriftlich
beantworten.
13. Beeinträchtigung der Erreichbarkeit
13.1. Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der
vertragsgegenständlichen Dienstleistungen sowie Massnahmen, die
der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen,
werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder
Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus
technischen Gründen zwingend notwendig ist.
13.2. Die Überwachung der Grundfunktionen von TRESIO
erfolgt täglich. Die Wartung erfolgt grundsätzlich von Montag
bis Freitag 08:00- 18:00 Uhr. Bei schweren Fehlern - die Nutzung
von TRESIO ist nicht mehr möglich bzw. ernstlich eingeschränkt -
erfolgt die Wartung binnen 24 Stunden ab Kenntnis oder
Verständigung durch den Kunden. TRESIO wird den Kunden über
Wartungsarbeiten rechtzeitig verständigen und diese schnellst
möglich durchführen.
14. Änderung von Vertragsbedingungen durch TRESIO
14.1. TRESIO behält sich vor, die Vertragsbedingungen jederzeit
zu ändern, wenn berechtigte Interessen von TRESIO es
rechtfertigen. Änderungen werden dem Kunden in geeigneter Form
und mit einer angemessenen Vorankündigungsfrist von bis zu 30
Tagen mitgeteilt.
15. Mitteilungen
15.1. Sämtliche Mitteilungen sind, sofern in diesem Vertrag oder
von Gesetzes wegen nicht zwingend eine strengere Form vorgesehen
ist, schriftlich an die angegebenen Adressen zu richten. Die
Übersendung einer E-Mail genügt jeweils dem
Schriftlichkeitserfordernis.
15.2. Die Vertragspartner sind verpflichtet, dem anderen
Vertragspartner Adressenänderungen unverzüglich bekannt zu
geben, widrigenfalls Mitteilungen an der zuletzt schriftlich
bekannt gegebenen Adresse als rechtswirksam zugegangen gelten.
16. Sonstiges
16.1. Mit Ausnahme der Zahlungsverpflichtung des Kunden für die
erbrachten Dienstleistungen ist keine der Parteien für die
Nichterfüllung von Verpflichtungen unter dieser Vereinbarung aus
Gründen verantwortlich, die ausserhalb ihres eigenen
Einflussbereichs liegen.
16.2. Im Falle der ganzen oder teilweisen Unwirksamkeit
einzelner Klauseln der vorliegenden Vereinbarung sind eventuell
unwirksame Bestimmungen so umzudeuten, zu ergänzen oder zu
ersetzen, dass der mit der unwirksamen Bestimmung verfolgte
wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Dasselbe gilt für den Fall,
dass Regelungslücken in dieser Vereinbarung vorhanden sein
sollten.
17. Gerichtsstand und anwendbares Recht
17.1. Der Vertrag untersteht Schweizerischem Recht. Für
sämtliche Streitigkeiten, die im Rahmen der Abwicklung dieses
Vertragsverhältnisses entstehen, wird Zürich als
ausschliesslicher Gerichtsstand vereinbart.